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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 9 S 38.10   

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OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 9 S 38.10 (https://dejure.org/2011,80861)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2011 - 9 S 38.10 (https://dejure.org/2011,80861)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 9 S 38.10 (https://dejure.org/2011,80861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 125 Abs 1 BauGB, § 242 Abs 1 BauGB, § 242 Abs 9 BauGB
    Bestimmung der Erschließungsanlage

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 242 Abs 1 BauGB, § 242 Abs 9 BauGB, § 15a ErschlBeitrG BE
    Erschließungsbeitrag (Stresemannstraße); Bestimmung der Erschließungsanlage; Frage des Verlustes der Eigenschaft als endgültig hergestellte Erschließungsanlage; keine durchgängige Nutzung zu Verkehrszwecken; Anlage während der deutschen Teilung Bestandteil der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05

    Anfechtungsklage, Beurteilungszeitpunkt; Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 9 S 38.10
    Voraussetzung dafür ist, dass die sachliche Beitragspflicht im Sinne von § 133 Abs. 2 BauGB dem Grunde nach nicht vor dem 25. März 2006 entstanden ist (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juli 2006 - OVG 9 B 4.05 -, Juris Rn. 64 ff.).

    Ob der vom Gesetzgeber beabsichtigte Beschleunigungszweck, der unzumutbare Verzögerungen sowohl bei der Herstellung als auch bei der Abrechnung von Erschließungsanlagen vermeiden soll (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juli 2006 - OVG 9 B 4.05 -, Juris Rn. 76 mit Hinweis u. a. auf Abgeordnetenhaus Berlin Drs.

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 9 S 38.10
    Maßgebend ist das durch die tatsächlichen Gegebenheiten (z. B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenausstattung usw.) geprägte Erscheinungsbild, nicht aber, ob ein Straßenzug einen oder zwei Namen führt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18/92 -, Juris Rn. 14).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 9 S 38.10
    Für das Weiterbestehen einer endgültig hergestellten Erschließungsanlage spricht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Eisenbahnanlagen ihre Eigenschaft als Eisenbahnanlagen nicht verloren haben, als sie im Beitrittsgebiet - zum Teil sogar unter Entfernung der Schienen - durch Grenz- oder sonstige Anlagen überbaut worden sind (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 9 A 22.01 -, Juris Rn. 52 ff. und vom 31. August 1995 - BVerwG 7 A 19.94 -, Juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 23.10.2002 - 9 A 22.01

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Planrechtfertigung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 9 S 38.10
    Für das Weiterbestehen einer endgültig hergestellten Erschließungsanlage spricht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Eisenbahnanlagen ihre Eigenschaft als Eisenbahnanlagen nicht verloren haben, als sie im Beitrittsgebiet - zum Teil sogar unter Entfernung der Schienen - durch Grenz- oder sonstige Anlagen überbaut worden sind (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 9 A 22.01 -, Juris Rn. 52 ff. und vom 31. August 1995 - BVerwG 7 A 19.94 -, Juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 03.02.2009 - 9 B 5.09

    Statthaftigkeit einer Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 9 S 38.10
    Insoweit drängt sich eine parallele Sicht für straßenmäßige Erschließungsanlagen auf (vgl. auch den Vergleichsvorschlag des Senats vom 25. März 2009 im Verfahren OVG 9 B 5.09).
  • OVG Berlin, 08.02.1993 - 1 S 4.93

    August 1961; Potsdamer Platz; Sperre; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 9 S 38.10
    Das tatsächliche Aufhören des Verkehrs auf einer öffentlichen Straße, ihre Sperrung für den Verkehr, die Beseitigung oder der Untergang des Straßenkörpers oder andere rein tatsächliche Vorgänge sind zwar grundsätzlich ohne Einfluss auf den Fortbestand der Widmung (OVG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 1993 - OVG 1 S 4.93 -, Juris Rn. 10), so dass die rechtliche Zweckbestimmung des streitgegenständlichen Teils der S... auch nach dem Bau der Mauer nicht infolge einer Entwidmung entfallen war.
  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Hierauf aber kommt es an, da andernfalls für Teilstrecken einer einheitlichen Erschließungsanlage unterschiedliche Ausschlussfristen gelten würden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 9 S 38.10 - juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 2. September 2015 - 9 LA 316/14 - KStZ 2016, 33 und vom 13. Februar 2017 - 9 LA 170/16 - n.v.; VGH Mannheim, Urteil vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - KStZ 2015, 195; VGH München, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 6 BV 13.12 73 - juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 05.07.2016 - 13 K 105.13

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für einen Straßenausbau; Anwendbarkeit der

    Die Ausführung bloßer Teillängen reicht ebensowenig aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1/09 - VG Potsdam, Urteil vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rn. 48; für § 15a Abs. 2 EBG wohl auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2011 - OVG 9 S 38.10) wie eine Bauausführung (auf der gesamten Länge), die sich auf die bloße provisorische Herrichtung beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom11. Juli 2007 - 9 C 5/06 - Rn. 40 bei juris).

    Dem maßgeblichen Erschließungszweck muss vollständig genügt werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2011 - OVG 9 S 38.10 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 9 S 53.13

    Erschließungsvertrag; nichtig; Erschließungsbeitrag; Grundstückserwerber;

    Erst dann kann mit Hilfe der letzten Unternehmerrechnung der volle Erschließungsaufwand - und damit auch ein möglichst umfassender Beitrag - der Höhe nach ermittelt werden (st. Rspr. des BVerwG seit Urteil vom 22. August 1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 25 f.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 2010 - 2 S 1314/10 -, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2011 - OVG 9 S 38.10 -, juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 21.11.2013 - 13 A 129.08

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Reichweite einer Erschließungsanlage;

    - Der Umstand, dass ungefähr in Höhe der Kurve die Grenze des Bebauungsplans II-165 verläuft, ist ein rechtlicher Aspekt, der bei einer "natürlichen" Betrachtungsweise, die auf die tatsächlichen Gegebenheiten abhebt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 9 S 38.10 -), irrelevant ist.
  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 400.14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren blieb in zwei Instanzen erfolglos (VG Berlin, Beschluss vom 14. April 2010 - VG 13 L 173.09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2011 - OVG 9 S 38.10 -).
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